Grunderwerb

Es ist Vertrauenssache

Wir führen Grund­erwerbs­verhand­lungen im Auftrag von Infrastruktur­unternehmen zu Plan­fest­stellungs­ver­fahren.

Bei jeder noch so geringen Flächen­inanspruch­nahme, ob für zu erwerbende, dinglich zu sichernde oder vorübergehend in Anspruch zu nehmende (Teil)-Flächen oder auch für ökologische Kom­pen­sations­maß­nahmen, wir schaffen Transparenz über Entschädigungsansprüche der betroffenen Grund­stücks­eigentümer und Pächter. Ehrlich, verständlich, fachkundig und offen.

Aber auch Transparenz in den Entschädigungsangeboten und gegenüber den betroffenen Grund­­­stücks­­eigentümern oder ihren anwaltschaftlichen Vertretern sehen wir als Basis für vertrauensvolle Verhandlungsgespräche.

Nur wenn alle Betroffenen das Notariat nach Beurkundung mit einem guten Gefühl verlassen, sind wir zufrieden.

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Entschädigungs-
bewertung

Schaden ist entstanden

Die Entschädigungsbewertung richtet sich nach den enteignungsrechtlichen Grundsätzen (z. B. gemäß Bau­gesetz­buch oder den Landes­enteignungs­gesetzen).

Neben der Entschädigung für den Rechtsverlust (Grundstückswert) sind auch andere Vermögensnachteile zu ermitteln, die sich, nach den Grund­sätzen des Enteignungsrechts, als unmittelbare und erzwungene Folge der in Anspruch zu nehmenden Teil-(Flächen) ergeben.

Diese Vermögensnachteile müssen aufgrund unterschiedlicher Rechts­positionen zwischen Eigentümer, Erbbauberechtigten und Pächtern, getrennt ermittelt und entschädigt werden. Beispielhaft für derartige Vermögens­nach­teile sind zu nennen:

Rund um die Landwirtschaft:

Gewerbliche Grundstücke:

Wohnbaugrundstücke:

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Gründe für Grunderwerb & Entschädigungs­bewertungen

Hier einige Beispiele aus unserer langjährigen Praxis:

  • Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Bundesfernstraßen
  • Neu- und Ausbaumaßnahmen an Schienenwegen
  • Neu- und Ausbaumaßnahmen an Wasserstraßen
  • Neu- und Ausbaumaßnahmen an Flughäfen

Mediation

Als dritte Partei helfen wir Ihnen bei der konstruktiven Beilegung eines Konfliktes in einer Immobilien­angelegenheit. Als ausgebildete Mediatoren begleiten wir Sie über den gesamten Lösungs­prozess. Kontaktieren Sie uns bzgl. eines kostenlosem Erstgespräch!


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„Erfolgreich sind wir, wenn der Grundstückeigentümer mit einem guten Gefühl das Notariat verlässt.”


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