Wir führen Grunderwerbsverhandlungen im Auftrag von Infrastrukturunternehmen zu Planfeststellungsverfahren.
Bei jeder noch so geringen Flächeninanspruchnahme, ob für zu erwerbende, dinglich zu sichernde oder vorübergehend in Anspruch zu nehmende (Teil)-Flächen oder auch für ökologische Kompensationsmaßnahmen, wir schaffen Transparenz über Entschädigungsansprüche der betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter. Ehrlich, verständlich, fachkundig und offen.
Aber auch Transparenz in den Entschädigungsangeboten und gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern oder ihren anwaltschaftlichen Vertretern sehen wir als Basis für vertrauensvolle Verhandlungsgespräche.
Nur wenn alle Betroffenen das Notariat nach Beurkundung mit einem guten Gefühl verlassen, sind wir zufrieden.
Die Entschädigungsbewertung richtet sich nach den enteignungsrechtlichen Grundsätzen (z. B. gemäß Baugesetzbuch oder den Landesenteignungsgesetzen).
Neben der Entschädigung für den Rechtsverlust (Grundstückswert) sind auch andere Vermögensnachteile zu ermitteln, die sich, nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts, als unmittelbare und erzwungene Folge der in Anspruch zu nehmenden Teil-(Flächen) ergeben.
Diese Vermögensnachteile müssen aufgrund unterschiedlicher Rechtspositionen zwischen Eigentümer, Erbbauberechtigten und Pächtern, getrennt ermittelt und entschädigt werden. Beispielhaft für derartige Vermögensnachteile sind zu nennen:
Rund um die Landwirtschaft:
Gewerbliche Grundstücke:
Wohnbaugrundstücke:
Hier einige Beispiele aus unserer langjährigen Praxis:
Als dritte Partei helfen wir Ihnen bei der konstruktiven Beilegung eines Konfliktes in einer Immobilienangelegenheit. Als ausgebildete Mediatoren begleiten wir Sie über den gesamten Lösungsprozess. Kontaktieren Sie uns bzgl. eines kostenlosem Erstgespräch!